Vereinbarungen

Wir haben in verschiedenen Basistreffen mehrheitlich Vereinbarungen beschlossen, die so lange gelten sollen, bis sie wieder in einem Basistreffen mehrheitlich verändert oder für ungültig erklärt werden:

1. Wenn wir Fahrten mit unseren PKWs unternehmen, verzichten die Mitfahrenden im Falle eines Schadens auf Schadensersatzforderungen gegen den Fahrer. Die Mitfahrenden beteiligen sich anteilig an den Benzinkosten.

2. Wenn wir uns zu einer Unternehmung anmelden, ist die Anmeldung verbindlich. Soweit Kosten entstehen, ist der anteilige Kostenbeitrag vorab zu entrichten. Die Organisatoren erheben grundsätzlich Vorkasse. Wer sich später wieder abmeldet, hat keinen Anspruch auf Erstattung seines Beitrages.

3. Die Zugangsdaten zum Teilnehmerbereich sind persönliche Daten für den persönlichen Gebrauch. Sie werden keinem Dritten zugänglich gemacht. Für externe Links wird keine Verantwortung übernommen. Alles was von Teilnehmern geschrieben wird, stellt die Meinung und das Wissen des jeweiligen Teilnehmers dar. Wir dulden keine offensichtlich falschen, beleidigenden oder sexistischen Äusserungen. Drohungen, Beleidigungen und öffentliche Bloßstellung sind verboten. Wir halten uns an die geltende Rechtsprechung. Jegliche Verbreitung von Gewalt und Pornografie wird zur Anzeige gebracht.

4. Wir freuen uns über jegliche Unterstützung durch Teilnehmer des Netzwerkes und externe Personen. Für die ZWAR-Teilnehmer gilt dabei der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit, d.h. für  Aktivitäten jeglicher Art wird kein Honorar gezahlt. Fallen für  die Organisation oder die Durchführung  von Veranstaltungen Kosten an, so können diese – nach einem Mehrheitsbeschluß im Basistreffen – als Aufwandentschädigung erstattet werden. Über ein Honorar oder Präsent für externe Referenten oder Unterstützer wird fallweise im Basistreffen entschieden.
(Beschluß des Basistreffens am 20.3.2017)