Neulich gelesen – für unsere Teilnehmer zur Info:
Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie das vorher schriftlich in einem Testament festlegen, denn ohne ein privates oder öffentliches Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hinweise zu Inhalt, Form und möglichen Kosten gibt ein Beitrag im Newsletter der Postbank:
https://www.postbank.de/privatkunden/themenwelten/artikel_privates-oder-oeffentliches-testament.html
(Quelle: Newsletter der Postbank,
Text: Peter S.,
Grafik: Günter K.)