Herr Brandt vom Seniorenbüro hat in seinem Vortrag am 23.1.2017 einige wesentliche Aspekte der persönlichen Vorsorgeplanung (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) angesprochen. Da erkennbar war, dass für einige Teilnehmer noch Unsicherheiten auf diesem Gebiet bestehen, hier eine einfache Zusammenfassung und ein paar Hinweise und Quellen, falls man sich mit diesem wichtigen Thema detaillierter beschäftigen möchte.
Einen guten ersten Einstieg in das gesamte Thema bietet die Darstellung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz :
BMJV – Einführung Betreuungsrecht
Die zugehörige Broschüre zum Thema „Betreuungsrecht“ kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
BMJV – Broschüre Betreuungsrecht
Grundsätzlich geht es darum, dass man Vorsorge treffen kann/soll für den Fall, dass man aus irgend welchen Gründen ganz oder teilweise nicht in der Lage sein kann, seine persönlichen Dinge zu entscheiden und zu regeln. In solchen Fällen ist man auf die Hilfe eines Vertreters angewiesen, der dabei „in meinem Sinne“ unterstützen soll.
Hat man sich frühzeitig über das Thema Gedanken gemacht, so kann man vorab festlegen, was man will und wer die Unterstützung (d.h. Betreuung) leisten soll. (Andernfalls muss ggf. ein rechtlicher Betreuer vom Gericht bestellt werden, der auch durchaus ein fremder „professioneller“ Betreuer sein kann.)
Unter medizinischen Gesichtspunkten können die eigenen Wünsche/Festlegungen in Form einer Patientenverfügung („die freiwillige schriftliche Erklärung eines Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist“) dokumentiert werden. Aufgrund des BGH-Urteils von 2016 sind jedoch an die Patientenverfügung mittlerweile bestimmte Form- und Formulierungsvorschriften geknüpft, die das dargestellte Musterformular der Malteser (aus 2016) erfüllt. Bestehende Patientenverfügungen, die bisher zumeist recht allgemein formuliert waren, sind somit ungültig. Es wurde empfohlen, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die in einer Patientenverfügung dokumentierten Wünsche noch aktuell und zutreffend sind.
Musterformular Patientenverfügung der Malteser (Version 2016)
Das Musterformular verwendet, wo erforderlich, die vom Gericht geforderten Formulierungen, und soll somit mögliche zukünftige Interpretationsprobleme vermeiden.
Neben den medizinischen Aspekten sollte auch Vorsorge für die Regelung der allgemeinen Lebensumstände getroffen werden, das betrifft z.B. Fragen zu Verträgen, Verpflichtungen, Mitgliedschaften sowie die Vermögensverwaltung.
Um die Auswahl/Festlegung des gewünschten und vereinbarten Vertreters zu dokumentieren, kann das nachfolgende Formular „Betreuungsverfügung“ verwendet werden, in dem die notwendigen Angaben festgehalten werden:
Formular: Bestimmung des rechtlichen Vertreters (Betreuungsverfügung)
Damit der Vertreter auch weiß, wie er im Sinne des zu Vertretenden handeln soll, ist es darüber hinaus auch sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, die das Notwendige detailliert festlegt. Das Muster des BMJV enthält die dazu notwendigen Angaben.
BMJV-Muster einer Vorsorgevollmacht (Stand 2016)
Je nach Art des zu regelnden Rechtsgeschäftes kann es erforderlich sein, dass die Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht von offizieller Stelle beglaubigt wird. Möglichkeiten zu einer öffentlichen Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde der Stadt Dortmund im Gesundheitsamt (siehe Hinweis).
Hinweis zur Betreuungsbehörde der Stadt Dortmund
Sollte es sich um gerichtliche Vorgänge (z.B. Grundbuch) handeln, so ist dazu stets eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Falls weitere Informationen zu dem Thema benötigt werden, so gibt es dazu u.a. auf den nachfolgenden Seiten weiterführende verständliche Hinweise:
BMJV – Einführung Betreuungsrecht
Malteser – Infos zum Betreuungsrecht
(Text: Peter S.)