kurze Erinnerung an unsere nächste Online-Sprechstunde am Mittwoch,17. April 2024.
Diese Woche möchten wir mit Euch über hybride Basisgruppentreffen sprechen. Gerd Slotta hatte sich bereit erklärt einen kurzen Vortrag zu halten.
Leider ist Gerd erkrankt und es ist unsicher, ob er morgen teilnehmen kann. Eventuell müssen wir unser „Programm“ kurzfristig umplanen.
Zum Einlesen vorab (nur wer möchte!), haben wir Euch eine Präsentation des Paritätischen Gesamtverbandes angehängt.
Für den 29. Mai 2024 steht der Besuch des Deutschen Museums Bonn zum Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) https://www.deutsches-museum.de/bonn an.
20 Anmeldungen haben uns bereits erreicht, wir starten vor Ort um 12:00 Uhr. Bei Interesse dürft Ihr euch weiterhin bei uns melden. Bitte eine kurze E-Mail an Guido Steinke VI guido.steinke@verbraucher.org und mich m.bagusch@zwar.org.
Die Teilnehmer:innen werden von uns noch mal in einer separaten E-Mail in der nächsten Woche angeschrieben.
Hinweis: Die Präsentation von Michael Thiel, vom Deutschen Volkshochschulverband, liegt uns leider noch nicht vor. Wir reichen diese schnellstmöglich nach.
Augen auf! beim Handykauf! – Kein Diensteanbieter hat etwas zu verschenken, am Ende muss alles vom Kunden bezahlt werden.
Wilfried S., der Kümmerer unserer Computergruppe, hat einige wichtige Aspekte beim Kauf eines Smartphone in einem Arbeitspapier zusammen gefasst und dabei mögliche Fallen beim Kauf eines „günstigen“ Handys aufgezeigt. Die Stichworte sind: Branding – Simlock – Netlock, alles Einschränkungen, welche die uneingeschränkte Nutzung eines neuen Gerätes druch den Käufer verhindern!
Merke: Kein Diensteanbieter hat etwas zu verschenken, jeder Geräte-Preisnachlass wird durch einen andersartigen Umsatz wieder hereingeholt! Man sollte immer die Gesamtkosten (=Kaufpreis Hardware plus Betriebskosten plus Sonderkosten) einer Neuanschaffung vergleichen, um zu ermitteln, ob der Preis wirklich ein „Schnäppchen“ ist.
Die Presse- und Fernsehmeldungen der letzten Tage zeigen, dass diese Verbrecher auch heute noch erfolgreich am Werk sind! Bitte sprecht auch in eurem Freundes- und Bekanntenkreis darüber und macht darauf aufmerksam, dass in keinem Fall ein Aushändigen von Bargeld oder Wertgegenständen von Bank oder Polizei vorgeschlagen wird!!!
Trickbetrüger sind einfallsreich. Mal geben sie sich als Mitarbeiter des Rundfunkbeitragsservice , mal als Bankberater aus, um sensible Daten zu erschleichen. Noch perfider ist der Trickbetrug „Polizei“: Ein Beitrag im Newsletter der Postbank gibt Hilfe, wie man die Gauner gezielt entlarven kann:
Erste Tipps und Tricks für die Bedienung eines neuen Smartphones – ein Handbuch/ Ratgeber speziell für Senioren!
Wilfried S. hat aus dem Seniorenkreis Brackel ein Smartphone-Handbuch mitgebracht, das an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Duisburg-Essen entstanden ist und Tipps und Tricks für die Nutzung eines Smartphones – speziell für Senioren – vermitteln soll.
Besonderer Dank geht dabei an die Entwicklerinnen: Mürside Özkan, Dalia Bartoli und Angelique-lsabella Kämpf.
(Bitte einen kleinen Moment warten, Handbuch wird geladen. Mit dem Schieberegler kann dann die Seite gezoomt werden... Vollbild/Fullscreen erhält man mit -> [] Mitte der Werkzeugleiste)
Die Ruhr Nachrichten berichtet im Lokalteil am 9.4.2019 über die Einrichtung von 4 neuen stationären Blitzern, die u.a. auch für eine Aufbesserung der Stadtkasse sorgen sollen.
1.) Eine schwarze Blitzersäule unterhalb der Fußgängerbrücke an der B1 Fahrtrichtung Dortmund in Höhe BVB-Geschäftsstelle/Übergang Messehallen.
2) Am Königswall in Höhe Fußballmuseum in Fahrtrichtung Burgtor
3) Am Hiltropwall in Höhe Thiergalerie
4) Am Ostwall Fahrtrichtung Ostentor
Es lohnt sich also immer mehr, die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge zu halten …
Mit Windows 10 Version 1803 veröffentlicht Microsoft das April-2018-Update für Windows 10. Neben einer Timeline bietet die neue Windows-Version zahlreiche neue Funktionen für Anwender. In einem Beitrag von ZDNet werden die Neuerungen und deren Verwendung dargestellt:
Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie das vorher schriftlich in einem Testament festlegen, denn ohne ein privates oder öffentliches Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hinweise zu Inhalt, Form und möglichen Kosten gibt ein Beitrag im Newsletter der Postbank:
Mit zunehmendem Alter stellt sich die Frage nach der altersgerechten Ausstattung der eigenen Wohnung. Der nachstehende Ratgeber bietet Tipps, Hinweise und Maßnahmen zum altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau der eigenen vier Wände sowie deren Anforderungen. Außerdem informiert er über Förderungsmöglichkeiten und mögliche Ansprechpartner (Achtung Werbung!) :
Grundsätzliche Informationen zur persönlichen Vorsorgeplanung: Damit im Ernstfall möglichst wenig Unklarheiten und Unsicherheiten entstehen, wie der eigene Wille zu interpretieren sein soll.
Herr Brandt vom Seniorenbüro hat in seinem Vortrag am 23.1.2017 einige wesentliche Aspekte der persönlichen Vorsorgeplanung (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) angesprochen. Da erkennbar war, dass für einige Teilnehmer noch Unsicherheiten auf diesem Gebiet bestehen, hier eine einfache Zusammenfassung und ein paar Hinweise und Quellen, falls man sich mit diesem wichtigen Thema detaillierter beschäftigen möchte.
Einen guten ersten Einstieg in das gesamte Thema bietet die Darstellung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz : BMJV – Einführung Betreuungsrecht
Die zugehörige Broschüre zum Thema „Betreuungsrecht“ kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: BMJV – Broschüre Betreuungsrecht
Grundsätzlich geht es darum, dass man Vorsorge treffen kann/soll für den Fall, dass man aus irgend welchen Gründen ganz oder teilweise nicht in der Lage sein kann, seine persönlichen Dinge zu entscheiden und zu regeln. In solchen Fällen ist man auf die Hilfe eines Vertreters angewiesen, der dabei „in meinem Sinne“ unterstützen soll.
Hat man sich frühzeitig über das Thema Gedanken gemacht, so kann man vorab festlegen, was man will und wer die Unterstützung (d.h. Betreuung) leisten soll. (Andernfalls muss ggf. ein rechtlicher Betreuer vom Gericht bestellt werden, der auch durchaus ein fremder „professioneller“ Betreuer sein kann.)
Unter medizinischen Gesichtspunkten können die eigenen Wünsche/Festlegungen in Form einer Patientenverfügung („die freiwillige schriftliche Erklärung eines Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist“) dokumentiert werden. Aufgrund des BGH-Urteils von 2016 sind jedoch an die Patientenverfügung mittlerweile bestimmte Form- und Formulierungsvorschriften geknüpft, die das dargestellte Musterformular der Malteser (aus 2016) erfüllt. Bestehende Patientenverfügungen, die bisher zumeist recht allgemein formuliert waren, sind somit ungültig. Es wurde empfohlen, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die in einer Patientenverfügung dokumentierten Wünsche noch aktuell und zutreffend sind.
Das Musterformular verwendet, wo erforderlich, die vom Gericht geforderten Formulierungen, und soll somit mögliche zukünftige Interpretationsprobleme vermeiden.
Neben den medizinischen Aspekten sollte auch Vorsorge für die Regelung der allgemeinen Lebensumstände getroffen werden, das betrifft z.B. Fragen zu Verträgen, Verpflichtungen, Mitgliedschaften sowie die Vermögensverwaltung.
Um die Auswahl/Festlegung des gewünschten und vereinbarten Vertreters zu dokumentieren, kann das nachfolgende Formular „Betreuungsverfügung“ verwendet werden, in dem die notwendigen Angaben festgehalten werden:
Damit der Vertreter auch weiß, wie er im Sinne des zu Vertretenden handeln soll, ist es darüber hinaus auch sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, die das Notwendige detailliert festlegt. Das Muster des BMJV enthält die dazu notwendigen Angaben.
Je nach Art des zu regelnden Rechtsgeschäftes kann es erforderlich sein, dass die Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht von offizieller Stelle beglaubigt wird. Möglichkeiten zu einer öffentlichen Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde der Stadt Dortmund im Gesundheitsamt (siehe Hinweis). Hinweis zur Betreuungsbehörde der Stadt Dortmund
Sollte es sich um gerichtliche Vorgänge (z.B. Grundbuch) handeln, so ist dazu stets eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Falls weitere Informationen zu dem Thema benötigt werden, so gibt es dazu u.a. auf den nachfolgenden Seiten weiterführende verständliche Hinweise:
Wir nutzen auf unserer ZWAR-Homepage ausschließlich funktional notwendige Cookies, um die Nutzung unserer Seite für den Benutzer möglichst komfortabel zu gestalten. Wir verwenden keine Cookies für Marketing oder Tracking Zwecke! Mit Deiner Zustimmung erklärst Du Dich damit einverstanden.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. By default we use no third-party cookies to track or analyse your use of this homepage.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checbox-analytics
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checbox-others
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.