Hinweis/Ankündigung von ZWAR.org(17.04.2024)

Hinweis von ZWAR.org (Dortmund) zu interessanten Veranstaltungen

Liebe ZWARler:innen,

die regelmäßigen  Online-Sprechstunden am Mittwoch von 10:00 bis 11:00 Uhr finden jeweils als ZOOM Webinar statt.

Unsere nächste Online-Sprechstunde:
Datum/Uhrzeit: 17. April 2024 / 10:00 – 11:00 Uhr

ZOOM-Meeting beitreten (allgemeingültiger LINK)
https://us02web.zoom.us/j/81955996114?pwd=akg1NXFHTU52dTd1bTMyMGZPTDVOQT09

Meeting-ID: 819 5599 6114
Kenncode: 388130

Liebe ZWARler:innen,

kurze Erinnerung an unsere nächste Online-Sprechstunde am Mittwoch, 17. April 2024.

 

  1. Diese Woche möchten wir mit Euch über hybride Basisgruppentreffen sprechen. Gerd Slotta hatte sich bereit erklärt einen kurzen Vortrag zu halten.

Leider ist Gerd erkrankt und es ist unsicher, ob er morgen teilnehmen kann. Eventuell müssen wir unser „Programm“ kurzfristig umplanen.

Zum Einlesen vorab (nur wer möchte!), haben wir Euch eine Präsentation des Paritätischen Gesamtverbandes angehängt.

 

  1. Für den 29. Mai 2024 steht der Besuch des Deutschen Museums Bonn zum Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) https://www.deutsches-museum.de/bonn an.

20 Anmeldungen haben uns bereits erreicht, wir starten vor Ort um 12:00 Uhr. Bei Interesse dürft Ihr euch weiterhin bei uns melden. Bitte eine kurze E-Mail an Guido Steinke VI guido.steinke@verbraucher.org und mich m.bagusch@zwar.org.

Die Teilnehmer:innen werden von uns noch mal in einer separaten E-Mail in der nächsten Woche angeschrieben.

Hinweis: Die Präsentation von Michael Thiel, vom Deutschen Volkshochschulverband, liegt uns leider noch nicht vor. Wir reichen diese schnellstmöglich nach.

Er hat uns letzte Woche das gelungene VHS-Lernportal vorgestellt: https://www.vhs-lernportal.de/wws/9.php#/wws/home.php

 

  • Nachfolgend die aktuellen Termine der Medienbox NRW:

 

  • 18.04.2024, 18 Uhr – Bessere Fotos mit dem Smartphone: Tipps und Tricks
  • 22.04.2024, 18 Uhr – Hörbücher selber einsprechen: Basics und Tricks
  • 23.04.2024, 18 Uhr – Podcastaufnahme mit dem Smartphone – Tipps und Tricks

Alle Onlineseminare sind auch auf der Website unter www.medienbox-nrw.de/lernangebote zu finden

 

Vorsicht! Fallen beim Smartphonekauf

Augen auf! beim Handykauf! – Kein Diensteanbieter hat etwas zu verschenken, am Ende muss alles vom Kunden bezahlt werden.

iphone

Wilfried S., der Kümmerer unserer Computergruppe, hat einige wichtige Aspekte beim Kauf eines Smartphone in einem Arbeitspapier zusammen gefasst und dabei mögliche Fallen beim Kauf eines „günstigen“ Handys aufgezeigt. Die Stichworte sind: Branding – Simlock – Netlock, alles Einschränkungen, welche die uneingeschränkte Nutzung eines neuen Gerätes druch den Käufer verhindern!

Merke: Kein Diensteanbieter hat etwas zu verschenken, jeder Geräte-Preisnachlass wird durch einen  andersartigen Umsatz wieder hereingeholt! Man sollte immer die Gesamtkosten (=Kaufpreis Hardware plus Betriebskosten plus Sonderkosten) einer Neuanschaffung vergleichen, um zu ermitteln, ob der Preis wirklich ein „Schnäppchen“ ist.

Augen auf! beim Handykauf!

(Text: Peter S. ,
PDF-Arbeitspapier: Wilfried S. ,
Grafik: pixabay-clker-free-vector-image)

Ratgeber: Betrug am Telefon durch falsche Polizisten

Neulich gelesen – für unsere Teilnehmer zur Info:

Die Presse- und Fernsehmeldungen der letzten Tage zeigen, dass diese Verbrecher auch heute noch erfolgreich am Werk sind! Bitte sprecht auch in eurem Freundes- und Bekanntenkreis darüber und macht darauf aufmerksam, dass in keinem Fall ein Aushändigen von Bargeld oder Wertgegenständen von Bank oder Polizei vorgeschlagen wird!!!

Trickbetrüger sind einfallsreich. Mal geben sie sich als Mitarbeiter des Rundfunkbeitragsservice , mal als Bankberater aus, um sensible Daten zu erschleichen. Noch perfider ist der Trickbetrug „Polizei“: Ein Beitrag im Newsletter der Postbank gibt Hilfe, wie man die Gauner gezielt entlarven kann:

https://www.postbank.de/privatkunden/themenwelten/artikel_vorsicht-betrug-falsche-polizei-am-telefon.html

(Quelle: Newsletter der Postbank,
Text: Peter S.,
Grafik: Günter K.)

Smartphone Sprechstunde/ Handbuch

Erste Tipps und Tricks für die Bedienung eines neuen Smartphones – ein Handbuch/ Ratgeber speziell für Senioren!

Wilfried S. hat aus dem Seniorenkreis Brackel ein Smartphone-Handbuch mitgebracht, das an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität  Duisburg-Essen entstanden ist und Tipps und Tricks für die Nutzung eines Smartphones – speziell für Senioren – vermitteln soll.

Besonderer Dank geht dabei an die Entwicklerinnen:
Mürside Özkan, Dalia Bartoli und  Angelique-lsabella Kämpf.

(Bitte einen kleinen Moment warten, Handbuch wird geladen. Mit dem Schieberegler kann dann die Seite gezoomt werden... Vollbild/Fullscreen erhält man mit -> [] Mitte der Werkzeugleiste)

 



hier das Handbuch zum Download

Verkehr: Neue Blitzer in Dortmund

Die Ruhr Nachrichten berichtet im Lokalteil am 9.4.2019 über die Einrichtung von 4 neuen stationären Blitzern, die u.a. auch für eine Aufbesserung der Stadtkasse sorgen sollen.

1.) Eine schwarze Blitzersäule unterhalb der Fußgängerbrücke an der B1 Fahrtrichtung Dortmund in Höhe BVB-Geschäftsstelle/Übergang Messehallen.

2) Am Königswall in Höhe Fußballmuseum in Fahrtrichtung Burgtor

3) Am Hiltropwall in Höhe Thiergalerie

4) Am Ostwall Fahrtrichtung Ostentor

Es lohnt sich also immer mehr, die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge zu halten …

Wir wünschen allzeit Gute Fahrt!

(Animation: Günther K.)

Ratgeber: Neue Funktionen in Windows 10 (April 2018 Update)

Neulich gelesen – für unsere Teilnehmer zur Info:

Mit Windows 10 Version 1803 veröffentlicht Microsoft das April-2018-Update für Windows 10. Neben einer Timeline bietet die neue Windows-Version zahlreiche neue Funktionen für Anwender. In einem Beitrag von ZDNet werden die Neuerungen und deren Verwendung dargestellt:

https://www.zdnet.de/88332087/windows-10-april-2018-update-neue-funktionen/

(Quelle: Newsletter der ZDNet,
Text: Peter S.,
Grafik: Günter K.)

Ratgeber: Nachlass regeln/ Testament erstellen/ Kosten/ Gebühren

Neulich gelesen – für unsere Teilnehmer zur Info:

Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie das vorher schriftlich in einem Testament festlegen, denn ohne ein privates oder öffentliches Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hinweise zu Inhalt, Form und möglichen Kosten gibt ein Beitrag im Newsletter der Postbank:

https://www.postbank.de/privatkunden/themenwelten/artikel_privates-oder-oeffentliches-testament.html
(Quelle: Newsletter der Postbank,
Text: Peter S.,
Grafik: Günter K.)

Ratgeber: Altersgerechtes Wohnen – Hinweise und Hilfen

Neulich gelesen – für unsere Teilnehmer zur Info:

Mit zunehmendem Alter stellt sich die Frage nach der altersgerechten Ausstattung der eigenen Wohnung. Der nachstehende Ratgeber bietet  Tipps, Hinweise und Maßnahmen zum altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau der eigenen vier Wände sowie deren Anforderungen. Außerdem informiert er über Förderungsmöglichkeiten und mögliche Ansprechpartner (Achtung Werbung!) :

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/altersgerechtes-wohnen

(Quelle: Financescout24.de,
Text: Peter S.,
Grafik: Günter K.)

Ergänzende Infos zum Thema Vorsorgeplan / Betreuungsrecht

Grundsätzliche Informationen zur persönlichen Vorsorgeplanung: Damit im Ernstfall möglichst wenig Unklarheiten und Unsicherheiten entstehen, wie der eigene Wille zu interpretieren sein soll.

Herbststimmung (Fotos: Wolfgang L.)

Herr Brandt vom Seniorenbüro hat in seinem Vortrag am 23.1.2017 einige wesentliche Aspekte der persönlichen Vorsorgeplanung (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) angesprochen. Da erkennbar war, dass für einige Teilnehmer noch Unsicherheiten auf diesem Gebiet bestehen, hier eine einfache Zusammenfassung und ein paar Hinweise und Quellen, falls man sich mit diesem wichtigen Thema detaillierter beschäftigen möchte.

Einen guten ersten Einstieg in das gesamte Thema bietet die Darstellung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz :
BMJV –  Einführung Betreuungsrecht

Die zugehörige Broschüre zum Thema „Betreuungsrecht“ kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
BMJV – Broschüre Betreuungsrecht

Grundsätzlich geht es darum, dass man Vorsorge treffen kann/soll für den Fall, dass man aus irgend welchen Gründen ganz oder teilweise nicht in der Lage sein kann, seine persönlichen Dinge zu entscheiden und zu regeln. In solchen Fällen ist man auf die Hilfe eines Vertreters angewiesen, der dabei „in meinem Sinne“  unterstützen soll.

Hat man sich frühzeitig über das Thema Gedanken gemacht, so kann man vorab festlegen, was man will und wer die Unterstützung (d.h. Betreuung) leisten soll. (Andernfalls muss ggf. ein rechtlicher Betreuer vom Gericht bestellt werden, der auch durchaus ein fremder „professioneller“ Betreuer sein kann.)

Unter medizinischen Gesichtspunkten können  die eigenen Wünsche/Festlegungen in Form einer Patientenverfügung („die freiwillige schriftliche Erklärung eines Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist“) dokumentiert werden. Aufgrund des BGH-Urteils von 2016 sind jedoch an die Patientenverfügung mittlerweile bestimmte Form- und Formulierungsvorschriften geknüpft, die das dargestellte Musterformular der Malteser (aus 2016) erfüllt. Bestehende Patientenverfügungen, die bisher zumeist recht allgemein formuliert waren, sind somit ungültig. Es wurde empfohlen, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die in einer Patientenverfügung dokumentierten Wünsche  noch aktuell und zutreffend sind.

Musterformular Patientenverfügung der Malteser (Version 2016)

Das Musterformular verwendet, wo erforderlich, die vom Gericht geforderten Formulierungen, und soll somit mögliche zukünftige Interpretationsprobleme vermeiden.

Neben den medizinischen Aspekten sollte  auch Vorsorge für die Regelung der allgemeinen Lebensumstände getroffen werden, das betrifft z.B.  Fragen zu Verträgen, Verpflichtungen, Mitgliedschaften sowie die Vermögensverwaltung.

Um die Auswahl/Festlegung des gewünschten und vereinbarten Vertreters zu dokumentieren, kann das nachfolgende Formular „Betreuungsverfügung“ verwendet werden, in dem die notwendigen Angaben festgehalten werden:

Formular:  Bestimmung des rechtlichen Vertreters (Betreuungsverfügung)

Damit der Vertreter auch weiß, wie er im Sinne des zu Vertretenden handeln soll, ist es darüber hinaus auch sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, die das Notwendige detailliert festlegt. Das Muster des BMJV enthält die dazu notwendigen Angaben.

BMJV-Muster einer Vorsorgevollmacht (Stand 2016)

Je nach Art des zu regelnden Rechtsgeschäftes kann es erforderlich sein, dass die Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht von offizieller Stelle beglaubigt wird. Möglichkeiten zu einer öffentlichen Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde der Stadt Dortmund im Gesundheitsamt (siehe Hinweis).
Hinweis zur Betreuungsbehörde der Stadt Dortmund

Sollte es sich um gerichtliche Vorgänge (z.B. Grundbuch) handeln, so ist dazu stets eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Falls weitere Informationen zu dem Thema benötigt werden, so gibt es dazu u.a. auf den nachfolgenden Seiten weiterführende verständliche Hinweise:

BMJV –  Einführung Betreuungsrecht

Malteser – Infos zum Betreuungsrecht

(Text: Peter S.)